PRESSEMELDUNG
OTS0302 5 II 0336 EPD0002 CI Mi, 29.Aug 2007
Moscheebau:
Evangelische Kirche warnt vor politischer
Instrumentalisierung der Religionsfreiheit
Zur freien Religionsausübung gehört das Recht auf Errichtung
von Moscheen - Für"Klarheit und gute Nachbarschaft"
Wien (epdÖ) - "Entschieden" sprechen sich die Evangelisch-lutherische und die
Evangelisch-reformierte Kirche für das Grundrecht aus, "dass Muslime in unserem
Land Moscheen mit Kuppel und Minarett bauen können". "Mit Nachdruck"
zurückgewiesen wird hingegen jede "Instrumentalisierung elementarer
Religionsfreiheitsrechte für politische Zwecke". Zur freien und ungestörten
Religionsausübung gehöre das Recht auf Errichtung von Moscheen, wie der Bau von
Kirchen, betonen die evangelischen Kirchen in einer Stellungnahme vom 29.
August. Ein Verbot widerspreche der Verfassung. Der Bau von Moscheen mache
sichtbar, dass Muslime als gleichberechtigte Bürger und Bürgerinnen akzeptiert
werden. Insofern sei jede Moschee auch ein "Zeichen gelungener Integration.
Kuppel und Minarett sind wichtige Gestaltungselemente einer Moschee." Die
Mehrheitsgesellschaft sollte darauf mit Verständnis und Gelassenheit reagieren,
heißt es in der Stellungnahme.
Darin erinnert die Evangelische Kirche, dass sie selbst lange Zeit mit
Einschränkungen der Religionsfreiheit leben musste. Aufgrund staatlicher
Vorschriften mussten evangelische Kirchen ohne Türme und Kirchenfenster und ohne
Eingang von der Straße errichtet werden. "Wir sind froh, dass diese Zeiten
überwunden sind und wir in einem freien Rechtsstaat leben, der es den Kirchen
und Religionsgesellschaften ermöglicht, ihre Religion auch öffentlich zu leben",
erklären die beiden Kirchen.
Die Evangelische Kirche trete ein für "Religionsfreiheit ohne Naivität". Die
Rechte von Kirchen und religiösen Minderheiten in muslimischen Ländern müssten
verbessert und gesichert werden. "Bei uns müssen sich die Betreiber von
Moscheebauten bewusst sein, dass sie mitverantwortlich sind für die Gestaltung
von Religion im öffentlichen Raum. Daher braucht jeder Moscheebau die Akzeptanz
in der unmittelbaren Umgebung." Das betreffe zum Beispiel den Brauch des
öffentlichen Gebetsrufes. Religionsfreiheit finde ihre Grenzen in den
Grundrechten anderer Bürgerinnen und Bürger.
Die Evangelische Kirche und ihre Gemeinden vor Ort wollen gerne mithelfen, um
einvernehmliche Lösungen zu erreichen, die den örtlichen Verhältnissen gerecht
werden. Im Verhältnis zu den Muslimen stehe die Evangelische Kirche für
"Klarheit und gute Nachbarschaft".
Rückfragehinweis:
epdÖ
Tel.: (01) 712 54 61 DW 12
Dr. Thomas Dasek
mailto:epd@evang.at
www.evang.at