Scientology Kirche Deutschland e.V.
Beichstr. 12, 80802 München
7. Dezember 2007 22:05 Uhr
Presseerklärung
zur Innenministerkonferenz
Bundesinnenminister räumt in Presseinterviews
ein,
dass es keinerlei Beweise für die Theorien der VS-Behörden gibt.
Dennoch soll die
Diskriminierungspolitik gegen Scientology intensiviert werden. Was steckt
dahinter?
Mit vielen „wären“, „könnten“ und „würden“ ummantelten die Innenminister und
-Senatoren heute die fehlenden Fakten zur Rechtfertigung ihrer verschärften
Diskriminierungspolitik gegenüber der Scientology Kirche und ihrer Mitglieder.
Zwar wurde der ursprüngliche Antrag des Hamburger Innensenators Nagel
offensichtlich nicht verabschiedet. Dennoch zeigten die Innenminister
Deutschlands dem Rest der Welt heute mehr als deutlich, dass sie der allgemeinen
Rechtsprechung hinterherhinken.
10 Jahre der Beobachtung durch den
Verfassungsschutz haben keinerlei Fehlverhalten der Scientologen zu Tage fördern
können, das auch nur ansatzweise ein Verbot rechtfertigen würde. Diese Tatsache
wurde vom Bundesinnenminister in verschiedenen Interviews auch freimütig
eingeräumt.
Die Aufforderung an den Verfassungsschutz seine rechtswidrigen Maßnahmen weiter
zu verfolgen und ein "Dossier" zu fertigen, ist der verzweifelte Versuch, die
ergebnislosen Untersuchungen und damit einhergehenden Diskriminierungen von
Scientologen dennoch weiter aufrecht erhalten zu können. Millionen von
Steuergeldern werden verschwendet, weil scheinbar nicht zugegeben werden kann,
dass alle vorherigen Untersuchungen bisher gescheitert bzw. zu Gunsten der
Scientologen abgeschlossen worden sind.
Allein in den letzten 25 Jahren gab es mehr als 40 Entscheidungen deutscher
Gerichte, darunter auch das Bundesverwaltungsgericht, die den Religionscharakter
der Kirche bestätigten oder anerkannten.
Seit der Eröffnung der neuen 4000 qm großen Scientology Kirche in Berlin im
Januar diesen Jahres haben Zehntausende von Menschen die Kirche und ihre
Informationsstände besucht, um sich ein eigenes Bild zu machen. Zehntausend
Menschen begannen, Scientology-Literatur zu studieren und Hunderte von
Entscheidungsträgern, Akademikern, Vertretern anderer Religionen haben sich vor
Ort durch die Kirche führen lassen.
Die Desinformationskampagne der letzten 30 Jahre,
die gegen Scientology vor allem durch die Weltanschauungsbeauftragten der beiden
Amtskirchen vorangetrieben wurde, bröckelt und es ist nur noch eine Frage der
Zeit, bis sie vollständig in sich zusammenbricht.
Währenddessen gab es weitere Anerkennungen der Scientology Kirche als
Religion und Kirche in anderen europäischen Ländern.
Am 31. Oktober 2007 gab der Nationale Verwaltungsgerichtshof in Madrid eine Bahn
brechende Entscheidung bekannt, in dem er das Recht der Scientology Kirche auf
Religionsfreiheit bestätigte und erkannte, dass die nationale Kirche Spaniens
als religiöse Körperschaft eingetragen werden muss. Dieses Urteil ist inzwischen
rechtskräftig.
Am 24. September 2007 wurde die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte rechtskräftig. Der Europäische Gerichtshof hatte im April 2007
erklärt, dass die Scientology Kirche den Schutz der Religionsfreiheit und
Vereinigungsfreiheit genießt und wie jede andere religiöse Organisationen
behandelt werden muss. Diese Entscheidung ist für alle 47 Mitgliedsstaaten des
Europarates bindend.
Am 5. November 2007 wurde die Scientology Kirche Portugal offiziell als
religiöse Organisation anerkannt und steuerbefreit.
Am 3. Dezember 2007 erkannte die südafrikanische Steuerbehörde der Scientology
Kirche den Status einer Wohltätigkeitsorganisation unter gleichzeitiger
vollständiger Steuerbefreiung zu.
Die Scientology-Religion wurde von L. Ron Hubbard gestiftet. Die erste Kirche
wurde in den Vereinigten Staaten im Jahre 1954 gegründet. Mittlerweile gibt es
über 7500 Kirchen, Missionen und Gruppen in 163 Nationen, die insgesamt 10
Millionen Mitglieder betreuen.
Für mehr Informationen:
Sabine Weber – 030/364076-270 oder 0176-22362717
E-Mail: SabineWeb@gmx.de
Kontakt@skdev.de
Brief an die Innenminister:
Ständige Konferenz der Innenminister und –Senatoren der Länder
Leipziger Str. 3-4
10117 Berlin
Kopie an: Innenminister u . Senatoren der Bundesländer
Innenministerkonferenz Dez 2007
Thema: Scientology
Sehr geehrte Damen und Herren,
1. Die Verfassungstreue wie auch die generelle Rechtstreue unserer
Gemeinschaft steht in anderen freiheitlich demokratischen Ländern der Welt außer
Frage.
In Deutschland schreiben die kirchlichen Satzungen seit mehr als 20 Jahren als
Umsetzung innerkirchlicher Richtlinien ausdrücklich die Einhaltung des Rechts
vor, was auch befolgt wird. Die Kirche verfolgt auch keine politischen
Bestrebungen, hat noch nie derartige Betätigungen in irgendeinem Land der Welt
entfaltet, etwa um Änderungen irgendwelcher politischer Strukturen oder
ähnliches zu bewirken (auch hier ist ihr ausdrücklich jede Einmischung
untersagt). Und sie achtet die Menschenrechte.
Hinsichtlich der Menschenrechte hat der Begründer der Scientology-Religion, L.
Ron Hubbard, bereits in den 60er Jahren die Devise ausgegeben: „Menschenrechte
müssen zu einer gelebten Tatsache gemacht werden, nicht zu einem idealistischen
Traum“. ... Aus diesen Gründen unternimmt die Scientology Kirche weltweit seit
Jahren verstärkt Aufklärungs-maßnahmen über den Inhalt der Menschenrechte.
Hierzu fühlt sich die Scientology Kirche aufgrund ihres Glaubensbekenntnisses
und ihrer Lehrinhalte auch verpflichtet, die obendrein jegliche Form von
Gewaltausübung untersagen.
In Frage gestellt wird das Obige zum Teil durch einzelne Politiker unter
Berufung auf ein nicht rechtskräftiges Urteil des VG Köln aus dem Jahre 2004,
das in der Berufung anhängig ist. Sie übersehen dabei zusätzlich, dass es drei
weitere rechtskräftige Urteile gibt, die das Gegenteil aussagen. Es handelt sich
dabei um die Urteile des VG Berlin vom 13.12.2001 (Az.27 A 260.98) und vom
4.12.2003 (Az.27 A 40.03) sowie das zeitlich nach dem VG Köln ergangene Urteil
des OVG Saarland vom 27.4.2005 (Az.2 R 14/ 03). Allen Gerichten lagen dieselben
Fakten vor. Warum werden diese Urteile nicht berücksichtigt? Obendrein hat das
Bundesverfassungsgericht die rechtlichen Erfordernisse für die VS-Überwachung
und die polizeiliche Überwachung generell in seinen Entscheidungen zur „Junge
Freiheit“ vom Juni 2005 und zur „Rasterfahndung“ vom April 2006 erheblich
verschärft. Wir sind deshalb zuversichtlich, dass das OVG Münster das Urteil des
VG Köln aufhebt.
Die bereits seit 10 Jahren andauernde VS-Beobachtung der Scientology Kirche, die
Einstellung solcher Beobachtungen in der Mehrheit der Bundesländer, ebenso wie
die im Februar 2001 verfügte Auflösung (so die Mitteilung des Bremer Senates an
die Bürgerschaft vom Dezember 2002) einer im Jahre 1995 eingerichteten
Sonderstelle beim BKA zur Beobachtung potenzieller mit Scientology in Verbindung
stehender Straftaten haben gezeigt, dass es keinen Grund zur Beunruhigung bzw.
zu Aktionismus gibt. Dies wird bestärkt durch die Tatsache, dass es in jenen
Ländern der Welt keinerlei rechtliche Probleme gibt, in denen der
Religionsstatus von Scientology uneingeschränkt anerkannt und sie wie andere
Religionen auch als Teil der Gesellschaft angesehen ist.
Zunehmend wird deshalb in der Öffentlichkeit und den Medien ein Unverständnis
darüber bekundet, dass die Dienste angesichts konkreter terroristischer
Bedrohungen ihre personellen und finanziellen Ressourcen durch die Überwachung
von Scientology beschneiden.
Letztlich erscheint es angesichts der Gewaltenteilung als unpassend, in der
bevorstehenden Konferenz politische Fakten schaffen zu wollen, welche der
Entscheidung des Berufungs-gerichts vorgreiflich sein sollen.
2. Die obigen Tatsachen werden durch folgende weiteren Fakten bestärkt.
Aufgrund der zentralen Lehrsätze von Scientology und der daraus folgenden
religiösen Praxis zur spirituellen Befreiung und Vervollkommnung aller Menschen
genießt die Scientology Kirche weltweit Anerkennung als Religionsgemeinschaft.
In den USA, Kanada, Australien und Neuseeland umfasst diese Anerkennung nicht
nur die Gemeinnützigkeit sondern auch die Anerkennung ihrer Geistlichen samt der
Gleichstellung der kirchlich geschlossenen Ehe mit der Zivilehe. Gleiches gilt
für Südafrika. Auch in England ist sie als religiöse Gemeinschaft in diversen
rechtlichen Kontexten samt der Freistellung von diversen Steuerarten wegen
Förderung der Allgemeinheit anerkannt. Dasselbe gilt für zahlreiche Staaten des
kontinentalen Westeuropas wie Schweden, Holland, Ungarn, Italien, etc. sowie für
Staaten in Südamerika (z.B. Venezuela) und Südostasien (z.B. Taiwan). In
Portugal erhielt sie die Gemeinnützigkeit am 18.09.2007. Am 31.10.2007 erkannte
der spanische Nationale Verwaltungsgerichtshof - wie schon zuvor der
Italienische Kassationshof im Jahre 1997 – die Scientology Kirche als
Religionsgemeinschaft an und verfügte, dass sie in das staatliche
Religionsregister eingetragen werden muss.
Das spanische Gericht verwies in seinem Urteil u.a. auf das Urteil des
Europäischen Gerichts-hof für Menschenrechte vom 5.4.2007, das in der Sache
Scientology Kirche Moskau ./.
Russland (Beschwerde No. 18147/02) ergangen und am 24.9.2007 durch Abweisung der
Beschwerde Russlands rechtskräftig geworden ist. Dieses Urteil erkannte der
Scientology Kirche den Status als religiöse Gemeinschaft im Sinne von Art. 9 und
11 EMRK und entsprechenden Bestandsschutz zu. Gleichzeitig verbietet dieses
Urteil dem Staat grundsätz-lich Eingriffe in die Religionsfreiheit mit dem Ziel,
die friedliche Betätigung einer Religions-gemeinschaft zu unterbinden und die
Rechtmäßigkeit religiöser Überzeugungen zu beurteilen. Solches würde gemäß dem
EGMR-Urteil die eine Demokratie charakterisierenden Grundsätze von Pluralismus,
Neutralität und Unparteilichkeit des Staates in religiösen Belangen verletzen,
auf denen die Demokratie im Sinne der EMRK geradezu aufbaut.
Auch in Deutschland haben die Gerichte innerhalb der letzten 20 Jahre deshalb zu
Recht wiederholt in ca. 50 Urteilen die Religionseigenschaft der Lehre samt dem
Schutz aus Art. 4 GG für die Scientology-Gemeinden bestätigt, so beispielsweise
das VG München 1984, der Bayer. VGH 1985, das VG Berlin 1988, das LG Hamburg
1988, das VG Frankfurt 1990, das OVG Hamburg 1994. In der jüngeren Zeit
bestätigte das OVG Hamburg den Anspruch auf den Schutz von Art. 4 GG für die
dortige Scientology Kirche in einer Straßenrechtsache am 22.04.2003 (Az. Bs
170/03) erneut und in der Klage eines Mitglieds beschied es mit Urteil vom 17.
Juni 2004 (Az.1 Bf 198/00), dass Scientology eine religiöse Lehre darstellt und
sich Mitglieder der Scientology Kirche aufgrund ihrer Scientology-Überzeugung
auf den Schutz von Art. 4 GG berufen können. Diese Entscheidung wurde vom
Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 15.12.2005 (Az.7 C 20.04) rechtskräftig
bestätigt.
Der VGH Mannheim befand mit Urteil vom 12.12.2003, dass es sich bei der
Scientology Gemeinde in Baden-Württemberg um eine religiöse Gemeinschaft
handelt, die ideelle und keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt (Az.1 S 1972/00)
und bestätigte damit ein gleich-lautendes Urteil der Vorinstanz von 1999. Der
Bayer. VGH befand dasselbe mit Urteil vom 2.11.2005 (Az.4 B 99.2582). Ausgehend
von dem oben genannten Urteil des Bundes-verwaltungsgerichts vom 15.12.2005
bestätigte auch das VG Berlin am 29.06.2006 (Az.1 A 145.06) den Anspruch der
örtlichen Scientology Kirche auf den Schutz von Art. 4 GG.
An der ausschließlichen religiösen und rechtstreuen Ausrichtung der Scientology
Kirchen kann deshalb aus allen genannten Gründen kein Zweifel bestehen.
Es verwundert deshalb nicht, dass in der Sache unbefangene Politiker wie die
Fraktions-Sprecherin der Grünen, Renate Künast, sich bereits im Jahre 2000 wie
folgt äußerte: „Das Amt beobachtet Scientology, obwohl mittlerweile alle wissen,
dass Scientology keine Gefahr für die Bundesrepublik ist.“
Die Erfahrungen im Ausland haben gezeigt, dass rechtliche Auseinandersetzungen
sich faktisch in allen Rechtsbereichen mit der Anerkennung als
Religionsgemeinschaft auf Null reduzierten und die Scientology Kirchen bzw. ihre
Mitglieder sich nicht mehr gegen die Einschränkung ihrer Rechte oder rechtliche
Ungleichbehandlungen oder Diskriminierungen auf Seiten staatlicher Behörden oder
privater Personen mittels der Gerichte verteidigen mussten. Dies ist auch in
unserem Lande zu beobachten, sofern die Behörden aufgrund ihrer eigenen
Einschätzung der vorliegenden Fakten und unabhängig von politischen Vorgaben
entscheiden dürfen.
Angesichts der genannten Fakten ist es äußerst fragwürdig, ob das Ansehen
unseres Landes dadurch gemehrt wird, wenn sich gerade Deutschland zum Vorkämpfer
religiöser Intoleranz macht. Eine Befassung mit der Scientology Kirche im Rahmen
der nächsten Innenminister-Konferenz entbehrt vor diesen Fakten einer Grundlage,
es sei denn, dass es um die Aufhebung der VS-Überwachung ginge. Doch wird die
Konferenz hier wohl ebenso wenig dem anhängigen Gerichtsverfahren vorgreifen
wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Helmuth Blöbaum
Präsident
Scientology Kirche Deutschland e.V.
Anmerkung der
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