Grabenstr. 24
Vereinigungskirche
e.V.
Arbeitskreis für
Öffentlichkeitsarbeit
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Glashütten, den 20.06.2007
In einem Schreiben an die Vereinigungskirche e.V. hat das Innenministerium bestätigt, dass die Namen des Stifterehepaars von Herrn und Frau Moon aus dem Schengener Informationssystem gestrichen wurden. In dem Schreiben vom 14. Juni heißt es: „(ich) kann Ihnen mitteilen, dass die Bundespolizeidirektion in Koblenz nach Rechtskraft des Urteils vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz die Ausschreibung der Eheleute Moon zur Einreiseverweigerung ... am 4. Juni 2007 gelöscht hat.“
Damit hat die Bundesregierung eine
politische Entscheidung getroffen, die seit dem Urteil des OVG Koblenz vom
19.04.2007 längst überfällig war. In der Entscheidung, die keine Berufung
zuließ, urteilten die Richter, dass die Ausschreibung des Gründerehepaares zur
Einreiseverweigerung in die Bundesrepublik und in den Schengener Raum
unrechtmäßig sei und die Mitglieder der Vereinigungskirche e.V. in ihrem
Grundrecht auf freie Religionsausübung verletze. Nach Rechtsprechung auch des
Bundesverfassungsgerichts (mit Beschluss vom 24.10.2007) ist nicht die
Vereinigungskirche verfassungswidrig, wie einige Weltanschauungsbeauftragte der
beiden Amtskirchen den staatlichen Behörden suggerierten und glaubhaft machen
wollten, sondern die Bundesregierung handelte verfassungswidrig, als sie auf
Drängen der Kirchenmänner das Gründerehepaar im Jahre 1995 zur
Einreiseverweigerung ausgeschrieben hatte.
Obwohl der Rechtsstreit mit der Streichung der Namen ein Ende gefunden hat und
Dr. und Frau Moon jetzt jederzeit einreisen dürfen, bleibt ein erheblicher
Schaden in der öffentlichen Wahrnehmung der Vereinigungskirche e.V. weiterhin
bestehen. Mitglieder der Kirche müssen sich immer noch genau überlegen, ob sie
sich zu ihrer Mitgliedschaft öffentlich bekennen sollen, aus Angst vor massiver
Diskriminierung am Arbeitsplatz bis hin zum Verlust der Arbeitsstelle. Kinder
und Jugendliche von Angehörigen der Vereinigungskirche sehen sich vor allem im
konfessionsgebundenen Religionsunterricht immer noch üblen Verleumdungen
ausgesetzt, wenn wieder einmal über „die menschen- und staatsfeindlichen Sekten“
hergezogen wird. Und es gibt immer noch das notorische Referat 522 „So-genannte
Sekten und Psychogruppen“ im Familienministerium, dessen Leiter es allem
Anschein nach als seine „heilige Pflicht“ betrachtet, religiöse Minderheiten
nach besten Kräften zu denunzieren und ins gesellschaftliche Abseits zu drängen.
Die weltweite Vereinigungsbewegung engagiert sich in Friedensmissionen im Nahen Osten und in anderen Krisengebieten (www.mepi-eu.org/), organisiert internationale Sportveranstaltungen für die Jugend (www.ipsfestival.org/) und setzt sich für Errichtung eines Interreligiösen Rats in den Vereinten Nationen ein (peacefederation.org). Mitglieder setzen sich aktiv für die Stärkung der Familie ein (www.familienfoederation.de); für ein friedliches Zusammenleben ethnischer und religiöser Gruppen (www.upf-deutschland.de) und leben nach dem Motto ihres Gründers, ein Leben nicht nur für sich selbst, sondern „für andere und die Gesellschaft“ zu führen.
V.i.S.d.P.
Fritz Piepenburg
Büro für Öffentlichkeitsarbeit
Glashütten
Eine Sammlung von Dokumenten und internationalen Stimmen finden Sie unter:
www.vereinigungskirche.de/einreise
Weiterführende Literatur gibt es bei www.kando-verlag.de/