Staatsvertrag von St. Germain
Artikel
63.
Österreich verpflichtet sich, allen Einwohnern Österreichs ohne
Unterschied der Geburt, Staatsangehörigkeit, Sprache, Rasse oder
Religion vollen und ganzen Schutz von Leben und Freiheit zu
gewähren.
Alle Einwohner Österreichs haben das Recht, öffentlich oder privat
jede Art Glauben, Religion oder Bekenntnis frei zu üben, sofern
deren Übung nicht mit der öffentlichen Ordnung oder mit den guten
Sitten unvereinbar ist.
Originaltext
auf der Seite der Bundesregierung