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Regierungssanktionen oder
-Aktionen dürfen zu keinen Hierarchiebildungen von Religionen führen. Jeder religiöse
Glaube hat Anspruch auf den in den Grundrechten verankerten
Schutz.
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Restriktionen von
religiöser Freiheit aufgrund des Argumentes, diese Religion sei eine Gefahr für die
öffentliche Ordnung, darf nur bei klaren beweisbaren Fakten angewendet werden, d. h. nur
dann, wenn der Staat wirklich einer Gefahr ausgesetzt ist. In diesem Zusammenhang wird des
weiteren eine gleiche Behandlung aller Religionen gefordert
(Gleichheitsgrundsatz).
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Schaffung einer Kultur
der Toleranz und der Menschenrechte besonders in den Schulen. Einstellung der
"Sekten"-Filme und des "Sekten"-Unterrichts in den Schulen und
Schulbüchern. Rücknahme der bisher erstellten
staatlichen und amtskirchlichen
"Informationsschriften" über Minderheitsreligionen.
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MEDIEN: Sollten sich in der Berichterstattung bezüglich religiöser Minderheiten
strikt an Punkt 4 des Ehrenkodex der österreichischen Presse
orientieren:
Die Freiheit in der Berichterstattung und Kommentar ist
integrierender Bestandteil der Pressefreiheit. Persönliche Diffamierungen,
Verunglimpfungen und Verspottungen aber sind ein Missbrauch dieser Freiheit, sie
verstoßen gegen das journalistische Ethos. Dies gilt auch für Pauschalverdächtigungen
und Pauschalverunglimpfungen von Personen oder Personengruppen. Jede Diskriminierung aus rassischen, religiösen, nationalen oder
sonstigen Beweggründen ist unzulässig. Die Veröffentlichung bewußt entstellender
und/oder diffamierender bildlicher Darstellungen ist unzulässig.
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